StartForschungEU ist dabei Homöopathie für Tiere zu verbieten

EU ist dabei Homöopathie für Tiere zu verbieten

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nächster Sieg der grossen Firmen über Vernunft, Menschlichkeit und kosteneffizienz im Tierzucht-Bereich.

Weil immer mehr Tierärzte und Tierheilpraktiker mit grossem Erfolg die Ställe homöopathisch mitbetreuen und damit Arzneimittel sparen helfen, muss endlich “Nägel mit Köpfen” gemacht werden

um die dummen Tiere vor dieser Plazebo-Behandlung zu schützen, sodass sie mit “richtiger, echter Antibiose” gesunden und gedeihen, nicht durch Einbildung und Abzocke!

 

EU verbietet über die Hintertüre die Homöopathie bei Tieren

Die EU-Kommission hat im September 2014 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments über Tierarzneimittel eingereicht, derzeit wird darüber im dafür zuständigen Umweltausschuss beraten: die sogenannte „Verordnung über Tierarzneimittel COM(2014) 558“. Nach der neuen Verordnung sollen künftig Tiere nur noch solche Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen sind. Dagegen regt sich inzwischen aber kräftiger Widerstand zahlreicher Organisationen, die befürchten, dass die neue Verordnung praktisch das Aus für homöopathische Tierheilmittel bedeuten würde. Es läuft eine Petition, die man noch bis zum 24. Februar unterzeichnen kann: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_10/_28/Petition_61871.html. 50000 Unterschriften werden benötigt.

Bisher gibt es jedenfalls auf dem deutschen Markt keine getrennten Zulassungsverfahren für Human- und Tierarzneimittel. Mit der neuen Verordnung soll sich das ändern, und das, so befürchten Bauern, sonstige Tierhalter und Tierheilkundige, könnte das Aus für homöopathische Arzneimittel in der Veterinärmedizin bedeuten. Zurzeit dürfen, wie es heißt, in Deutschland pflanzliche und homöopathische Arzneimittel, die für den Menschen zugelassen sind, nach Umwidmung auch bei Tieren angewendet werden, da es keine separate Zulassung für den veterinären Bereich gibt beziehungsweise diese nicht notwendig war. Aber damit soll nach der neuen Verordnung Schluss sein.

 

Mit Hilfe einer Petition beim Deutschen Bundestag wollen die Initiatoren  auf die Folgen dieser Verordnung aufmerksam machen. Im Petitionstext heißt es: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vertreter Deutschlands in der EU der EU-Verordnung für Tierarzneimittel KOM 558 in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Homöopathische und naturheilkundliche Arzneimittel müssen auch mit der neuen EU-Verordnung für Tiere erhalten bleiben.” Zahlreiche Menschen haben diese Petition bereits unterzeichnet, letzter Zeichnungstag ist der 24. Februar.

 

Diese neue Verordnung sollte eigentlich den Antibiotika-Einsatz bei Tieren reduzieren, ein Ziel, mit dem alle übereinstimmen – außer vielleicht die Pharma-Industrie. Es bestehe aber mit der Verordnung die Gefahr, finden die Kritiker, dass damit genau das Gegenteil bewirkt werde – mit gravierenden Folgen für Verbraucher und Tiere im Haus- und Heimtierbereich ebenso wie in Bezug auf Nutztiere, die der Lebensmittelproduktion dienen. Mit ihrer Petition wollen die Initiatoren verhindern, dass Arzneimittel, aber auch Pflegeprodukte für Tiere, die zurzeit noch frei erhältlich sind, in Zukunft verschreibungspflichtig oder gar nicht mehr erhältlich sein sollen. In diesem Bestreben schieße, so heißt es, der EU-Ausschuss weit über das Ziel hinaus; denn gleichzeitig würden auch die sinnvollen Alternativen der Naturheilkunde unnötig bürokratisiert und in der Anwendung stark eingeschränkt.
Diese Einschränkung widerspreche damit der eigentlichen Absicht der Verordnung.

 

Birgit Gnadl aus Übersee ist Bäuerin und Dozentin. Sie unterrichtet zusammen mit ihrer Kollegin Angela Lamminger-Reith seit über 20 Jahren Landwirte, Studenten, Tierärzte und Schüler an Landwirtschaftsschulen, aber auch Molkereien mit Schwerpunkt ganzheitliche Rindergesundheit. Allein im Chiemgau sind es ihren Angaben zufolge etwa 3000 landwirtschaftliche Betriebe, die regelmäßig homöopathische Präparate bei ihren Nutztieren einsetzen. Aber auch sehr viele Pferde-, Hunde- und Katzenbesitzer nutzen gerne die alternative Heilkunde, auch oft in Kombination mit Schulmedizin. Birgit Gnadl appelliert an alle, doch die Petition zu unterzeichnen und sie auch an Freunde und Bekannte weiterleiten, damit diese motiviert werden, sie ebenfalls zu unterzeichnen. Nur so gebe es eine Chance, gegen die Verordnung anzukämpfen.

 

Eine Stimme, die die Kritiker ermutigt, ist Markus Ferber, Abgeordneter des EU-Parlaments und bis 2014 Vorsitzender der dortigen CSU-Europagruppe. Im Schriftwechsel mit Kritikern der neuen Verordnung schreibt er:„Ein wichtiger Bestandteil ist in diesem Zusammenhang auch die Stärkung von homöopathischen Tierarzneimitteln.“

 

Auch die Landtagsabgeordnete und Biobäuerin Gisela Sengl von den Grünen äußert sich zu dem Thema: „Homöopathische und naturheilkundliche Arzneimittel, die sich seit Jahren in der Praxis bewährt haben, müssen wie bisher zur Behandlung von Tieren genutzt werden können“, stellt sie fest. Grundsätzliches Ziel sollte es in jedem Fall sein, die Verabreichung von Tierarzneimittel möglichst einzudämmen. Dazu müssten vor allem die häufigen Ursachen von Tiererkrankungen ins Auge gefasst werden: „hochgezüchtete, oft qualgezüchtete Rassen, zu wenig Platz und keine Möglichkeiten, tiergerechtes Verhalten auszuleben“. Wichtig sei es, die Tiergesundheit generell zu fördern. Jedes Zulassungsverfahren schränke dabei die Auswahl ein. Große Firmen mit entsprechenden finanziellen Mitteln würden gestärkt. Zulassungsverfahren für homöopathische und naturheilkundliche Tierarzneimittel bildeten eine hohe Hürde und seien somit auch ein Ausschlussverfahren. Dadurch könnten zukünftige Möglichkeiten, aus Erfahrungswerten und der aufmerksamen Beschäftigung mit dem kranken Tier zu neuen Erkenntnissen und Anwendungen zu kommen, verspielt werden.

 

Auch in der Argumentation zur Petition heißt es seitens der Initiatoren, der Einsatz von naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Prophylaxe werde, wenn die neue Verordnung kommen würde, durch zusätzliche, aufwändige Zulassungsverfahren erschwert und künstlich verteuere.
Tiere sollten nach der Verordnung nur noch Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen oder registriert sind, was ebenfalls die Bandbreite der natürlichen Therapiemittel verringere und jene verteuere, die die kostspieligen und aufwändigen Zulassungsverfahren durchlaufen haben.
All das würde den Einsatz von zur Zeit noch erhältlichen, naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Gesunderhaltung, wie zum Beispiel Kräutern, faktisch unmöglich machen.

 

Die Verordnung könne dazu führen, meint Birgit Gnadl, die Expertin für ganzheitliche Rindergesundheit, dass viele Medikamente pflanzlichen Ursprungs, homöopathische Arzneimittel und handelsübliche Pflegemittel und Nahrungsergänzer vom Markt verschwinden würden und dass die wenigen verbleibenden Mittel allein auf Verschreibung des Tierarztes erhältlich seien.
Dies würde bedeuten, dass nicht nur die Kosten für den Tierhalter immens steigen würden, sondern auch, dass ein ganzer Berufszweig, nämlich der der Tierheilpraktiker, der sich mit der alternativen Behandlung von Tieren in Deutschland traditionell schon seit vielen Jahrhunderten beschäftigt, vernichtet würde.

 

Wirtschaftlich betroffen wären auch Hersteller von naturheilkundlichen Arzneimitteln, die für jede Tierart speziell eine Zulassung beantragen müssten.
Auch Bio-Landwirte hätten damit große Probleme, da die neue Verordnung im krassen Widerspruch zur EU-Bio-Verordnung stehe, wonach die Behandlung mit alternativmedizinischen Arzneimitteln Vorrang haben müsse vor einer Behandlung mit chemisch-synthetischen Arzneimitteln.
Denn na
turheilkundliche Arznei- und Heilmittel hätten kaum unerwünschte Nebenwirkungen und verursachten in der Regel weder Rückstände in Milch, Eiern und Fleisch und den Ausscheidungen der Tiere.
Die Berufsverbände der Tierheilpraktiker und der Verband Artgerechte Tiergesundheit bitten daher die Bürger, sich an der Petition zu beteiligen.

 

Es sei keineswegs so, sagt der klassisch homöopathisch arbeitende Heilpraktiker Josef-Karl Graspeuntner aus Hufschlag, dass sich die Homöopathie kritischen Prüfungen entziehen wolle. Vielmehr habe die Homöopathie bereits schon vor 200 Jahren begonnen, systematisch Arzneimittel an gesunden Menschen zu prüfen, Homöopathen seien sogar die ersten Ärzte gewesen, die kritische Studien mit Placebo-Gruppen durchgeführt hatten. Nur Arzneien, die in ihren Wirkungen , Nebenwirkungen und Wechselwirkungen zu anderen Medikamenten bekannt waren, wurden kranken Menschen und Tieren als Heilmittel verordnet. In Qualitätszirkeln und Arbeitskreisen mit klassisch homöopathisch arbeitenden Ärzten und Heilpraktikern wurde und wird dieses Arzneimittelwissen seit über 200 Jahren weiterentwickelt. Tausende von Studien seien bereits über Homöopathie durchgeführt worden, die allerdings nicht den arzneimittelrechtlichen Medikamentenstudien gemäß dem Arzneimittelgesetz entsprechen, sondern nach den Vorgaben des Begründers der Homöopathie, Samuel Hahnemann, oder nach wissenschaftlichen Kriterien der Grundlagenforschung durchgeführt würden. Die aufgezeichneten Symptome mehrerer solcher Prüfungen werden zu einem homöopathischen Arzneimittelbild zusammengefasst und in Verzeichnissen geordnet. Dabei ist es Ziel dieser Prüfungen, die Wirkung dieser Substanzen, ihre Nebenwirkungen und Wechselwirkungen genau kennenzulernen, um einem kranken Menschen oder einem kranken Tier helfen zu können. Deshalb brauche, so Graspeuntner, diese moderne zeitgemäße Therapieform, der es um die Inhalte, die Vielfalt und die Individualität des Einzelnen geht, die Unterstützung aller Befürworter und Freunde der Homöopathie und Tierhomöopathie.

 

Die Homöopathie nutze natürliche Gesetze der Reaktionsfähigkeit des Körpers in der Behandlung. Auf den ersten Blick erscheine die Anwendung gleicher Reize unlogisch. Sie werde aber schnell verständlich, wenn man sich Beispiele aus dem Alltag vergegenwärtige.  Wenn jemandem sehr kalt ist, dann wird ihm eine heiße Dusche zwar kurzfristig helfen, nach der Dusche wird er aber hinterher wieder frieren. Eine kurze, wohldosierte Abkühlung dagegen werde ihm hinterher ein langandauerndes Wärmegefühl verschaffen.

 

Umweltinstitut kritisiert Verordnung

 

Offenbar wird die geplante Verordnung auch, was ihre Effektivität und Zielrichtung insgesamt angeht, kritisch gesehen. Karl Bär, Referent für Agrar- und Handelspolitik beim Umweltinstitut München e.V., schreibt in einem Brief an einen Europaabgeordneten, die Vorschläge der Kommission zielten keineswegs auf eine Reduzierung, vielmehr auf eine „bessere Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Tierarzneimitteln“ für Tierhalter und Tierärzte. Seiner Einschätzung nach werde die neue Verordnung den Einsatz von Tierarzneimitteln insgesamt nicht senken, sondern eher erhöhen. Die Maßnahmen, die die Kommission zur Senkung des Verbrauchs von Reserveantibiotika in die Verordnung aufgenommen hat, seien sehr schwach.

 

Viele andere neue Regeln seien eher im Sinne der Pharmaindustrie und der großen Tierhaltungsbetriebe gedacht: Ausnahmen würden geschaffen, die Befristung von Zulassungen abgeschafft, der Internethandel mit Tierarzneimitteln werde erlaubt und die Kontrolle über die Verbreitung und Nebenwirkungen der Mittel den Herstellerfirmen überlassen. Viele andere Bereiche, wie etwa schärfere Regeln, die verhindern, dass gesunde Tiere Medikamente bekommen, gehe die Kommission nicht an.

Vielmehr plane die Kommission entgegen der steigenden Anforderungen der Bürger an Tier- und Verbraucherschutz eine Liberalisierung des Arzneimitteleinsatzes, einen einfacheren Marktzugang für neue Mittel und Ausnahmen, die sogar den Einsatz von humanmedizinische Arzneimittel in der Tierhaltung ermöglichen. Die Folge davon wäre eine Steigerung des Arzneimitteleinsatzes in der Tierhaltung und eine Verschärfung der damit einhergehenden Probleme – die nach Überzeugung des

Umweltinstituts daher rühre, dass diese Mittel zu einem großen Teil deshalb in so großem Maße eingesetzt werden, weil die Zustände in der intensiven Tierhaltung so schlecht sind, dass die Tiere oft mit Antibiotika und Hormonen behandelt werden müssen, damit das System überhaupt funktioniert.

Auch der Grüne EU-Abgeordnete Martin Häusling meint, dass der Schwerpunkt der Verordnung zu sehr auf den Verkaufsinteressen der Pharmaindustrie liege und nicht darauf, die Verabreichung von Arzneimitteln möglichst einzudämmen. Es sollten mit der Verordnung Verwaltungshürden für die pharmazeutische Industrie für die Zulassung von Tiermedizin gemindert werden. Dabei sollte es aber das Ziel sein, Ursachen- statt Symptombekämpfung zu betreiben: robuste Rassen statt maximaler Leistung, mehr Auslauf für die Tiere und eine Verringerung der Viehdichte kämen der Tiergesundheit zugute und würden die Arzneimittel-Verabreichung stark verringern. Gerade die Verabreichung als Futterzusatz stelle die mit Abstand am wenigsten spezifische Behandlungsform dar und müsse daher für Antibiotika ganz ausgeschlossen werden.

 

3 Kommentare

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